WIR UNTERSTÜTZEN BEI RECHTSSTREIT UND ASYLVERFAHREN
SOLIDARISCH – UNABHÄNGIG – KONKRET – GEMEINSAM

 

Seit 1980 unterstützen die Mitglieder und Spender_innen der Homosexuellen Selbsthilfe e.V. Menschen, die sich mit rechtlichen Mitteln gegen Diskriminierung wehren müssen und dazu alleine, auf Grund eines geringen Einkommens oder weil das Kostenrisiko in einem Präzedenzfall für eine Einzelperson unverhältnismäßig groß ist, nicht in der Lage sind. Hierdurch ermöglichen wir auch Musterprozesse, die dazu geeignet sind, die Gleichstellung von Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen und / oder geschlechtlichen Identität diskriminiert sind, voranzubringen.

Frühzeitige Unterstützung in Asylverfahren Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*Personen auf der Flucht sind auch in Deutschland eine besonders benachteiligte und gefährdete Gruppe. Asylverfahren werden häufig durch Diskriminierung und mangelnde Sensibilität auf Seiten von Behörden sowie fehlender Vorbereitung der Asylsuchenden erschwert. So ist es z.B. in Asylverfahren von geflüchteten Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen wichtig, bereits in der Anhörung ihre Verfolgung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität als Fluchtgrund anzugeben und Angriffe bzw. Verfolgungshandlungen zu schildern. Dies fällt Menschen, die ein Leben lang gelernt haben, ihre Identität vor Behörden verstecken zu müssen, in der Regel schwer. Eine frühzeitige Beratung und Vertretung durch einen Rechtsbeistand ist daher notwendig, sinnvoll und effizient. Die Homosexuelle Selbsthilfe e.V. behandelt die Beratung und Vertretung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) daher  wie einen Verfahrensteil der ersten Instanz. Geflüchtete haben somit bereits vor der formellen Anhörung die Möglichkeit einer rechtsanwaltlichen Unterstützung.

Auf Grund der häufig vorliegenden Dringlichkeit können Rechtskostenzuschüsse von maximal 500,00 € pro Instanz zeitnah zeitnah durch den Vorstand bewilligt werden. Sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes (RVG). Höhere Beträge kann nur in Ausnahmefällen die jährliche Mitgliederversammlung im April beschließen.

Eine Übersicht, in welchen Fällen wir in den letzten Jahren Rechtskosten gewährt haben, finden Sie hier.

 

Ihr Antrag auf Rechtskostenzuschuss
Bitte nutzen Sie das Antragsformular, welches Sie auf der Seite Formulare und Logos finden und senden uns dieses per E-Mail UND per einfacher Post (nicht per Einschreiben) an:

Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
Postfach 12 05 – 22 10595 Berlin
rechtskosten@hs-verein.de
(auch für Fragen zur Antragstellung)

 

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag muss am PC ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben werden.
  • Sofern bereits ein Rechtsbeistand beauftragt wurde, ist die dritte Seite des Formulars durch das Rechtsanwaltsbüro auszufüllen.
  • Zur Feststellung der Bedürftigkeit haben Antragsstellende die „Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ auszufüllen und dem Antrag beizufügen. Dieses Formular, welches Sie auch beim Antrag staatlicher Prozesskostenhilfe benötigen, erhalten Sie über diesen externen Link. Falls Antragsstellende von einer Behörde laufende Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. AsylbLG, SGB II, SGB XII) erhält, ist diese Erklärung nicht notwendig und stattdessen der letzte Bescheid über entsprechende Sozialleistungen beizufügen.
  • Weitere Erläuterungen finden Sie hier.

 

Wir kooperieren mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen
Die Homosexuelle Selbsthilfe e.V. kooperiert mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ) und stellt dieser Unterlagen aus Verfahren in anonymisierter Form zur Verfügung. Die hieraus erkennbaren Gründe für erfolgreiche Verfahren bzw. nicht-überzeugende Begründungen werden in den halbjährlichen Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft diskutiert und zur Weiterentwicklung bzw. Aktualisierung der rechtlichen Hinweise auf der Webseite des LSVD (www.lsvd.de/recht/rechtsprechung.html) genutzt.

 

ZEIGEN AUCH SIE SOLIDARITÄT! ÜBERNEHMEN SIE MIT UNS VERANTWORTUNG!
LEISTEN SIE IHREN BEITRAG! WERDEN SIE TEIL DER HS- Familie!

Ergebnisreiche Mitgliederversammlung in geselliger Atmosphäre

Nach zwei Jahren konnte die Mitgliederversammlung der Homosexuellen Selbsthilfe wieder wie gewohnt in Präsenz erfolgen. Wie schon seit vielen Jahren nahmen wir uns ein ganzes
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Digitale Mitgliederversammlung 29.04.2023

Nach der Mitgliederversammlung ist vor der Mitgliederversammlung! Da der Termin für 2023 bereits festgelegt wurde - sehr frühzeitig - ein Safe-the-Date für Samstag 29.04.2023.
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Zwei Schwestern, ein Ziel
Zu unseren Traditionen gehört die enge Zusammenarbeit mit der „Hannchen-Mehrzweck-Stiftung“. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie
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